ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“)
DER SCHULLER EH’KLAR GMBH

ALLGEMEINES
Sämtliche, auch zukünftige Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, nachvertragliche
Vertragsänderungen, die Anerkennung von Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen
des Vertragspartners sowie die Zusicherung von Eigenschaften
des Liefergegenstandes bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung
durch die Schuller Eh’klar GmbH („Verkäufer“).


VERTRAGSSCHLUSS
Sämtliche Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
Technische Daten, Betriebskosten, Verbrauchswerte, Gewichte,
Abmessungen, Abbildungen, etc. sind nur Annäherungswerte, sofern sie
nicht von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert werden. Mit der Bestellung
erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die bei dem Verkäufer
eingegangenen Kundenbestellungen (auch online) werden für den Verkäufer
nur durch Übermittlung seiner schriftlichen Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung)
oder durch seine faktische Ausführung verbindlich. Gegenbestätigungen
des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen
wird widersprochen.


PREISE / ZAHLUNG / FÄLLIGKEIT / VERZUG
Die Preise gelten netto ohne Abzüge, zuzüglich der jeweils zum Lieferzeitpunkt
gültigen Umsatzsteuer, Zölle, Abgaben sowie der Nebenkosten und
verstehen sich unverpackt ab Lager. Alle Nebenkosten (z.B. Verladung, Verpackung,
Transport, Lagerung, Finanzierungskosten, Kosten zur Verwertung
von Sicherheiten, Abgaben, etc.) sind vom Kunden zu tragen. Die in Katalogen,
Prospekten, auf der Homepage etc. angegebenen Preise sind freibleibend.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Lieferungen nur gegen
vollständige Vorauszahlung zu tätigen. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen
stets zulässig. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust
ein, wenn auch nur eine Teilzahlung nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe
erfolgt; diesfalls wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur
Zahlung fällig.


Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag binnen 7 Tagen
nach Übermittlung der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer
berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, Warenlieferungen zurückhalten oder per
Nachnahme durchführen. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen
in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch
den gesetzlichen Verzugszinssatz zwischen Unternehmern, zuzüglich Mahnund
sonstiger Betreibungskosten zu zahlen.


Zurückbehaltungsrechte des Kunden oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen
durch den Kunden sind ausgeschlossen. Wechsel und Schecks gelten
nur als zahlungshalber angenommen. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen
Verpflichtungen und der AGBs durch den Kunden ist der Verkäufer berechtigt,
die Ausführung des betreffenden oder auch mehrerer oder aller sonstigen
noch nicht abgewickelten Aufträge bis zur vollständigen Erfüllung ganz oder
teilweise auszusetzen oder von den Verträgen zurückzutreten, ohne dass dem
Kunden Ansprüche, welcher Art auch immer, hieraus erwachsen.

 

Verpackungszuschläge sind separat ausgewiesen.


LIEFERUNG / VERPACKUNG
Die Lieferung erfolgt ab Lieferwerk („ex work“). Der Transport / Versand erfolgt
auf Kosten und Gefahr des Kunden. Lieferungen ab einen Warenbestellwert
von EUR 299,- erfolgen „frei Haus“. Der Gefahrenübergang auf den Kunden
erfolgt mit Bekanntgabe der Bereitstellung der Waren, spätestens mit der Absendung
der Lieferung, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder
Anfuhr, übernommen hat. Ab Lager zur Verfügung gestellte Ware lagert auf
Kosten und Gefahr des Kunden. Der Verkäufer ist zu Teil- und Vorlieferungen
berechtigt.


Wenn die bestellten Mengen nicht mit den Packungs- und Bestelleinheiten
des Verkäufers übereinstimmen und nichts anderes vereinbart ist, kann der
Verkäufer die bestellten Mengen auf die jeweils gültige Packungs- und Bestelleinheit
auf- oder abrunden. Pool-Paletten und Gitter-Boxen werden grundsätzlich
nicht überlassen und sind vom Kunden in angemessener Frist dem
Frachtführer wieder zur Verfügung zu stellen.


Der Verkäufer haftet nicht für Verpackung, Transport, Wahl des Versandweges,
Transportmittel, Verluste, Beschädigungen usw. während des Transportes.
Angaben zu Lieferzeitpunkten sind – auch bei kalendermäßiger Angabe
– unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet
werden. Verbindliche Liefertermine gelten nur, wenn der Kunde seine
vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Andernfalls verlängert sich die Lieferfrist
entsprechend. Die Lieferfrist verlängert sich ferner angemessen bei Eintritt
von Ereignissen, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Verkäufers
liegen, z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen und Verzögerungen
durch Zulieferanten/Lieferanten des Verkäufers sowie Fälle höherer Gewalt.
Die vorbezeichneten Ereignisse sind nicht vom Verkäufer zu vertreten, und
wird dadurch kein Verzug des Verkäufers ausgelöst. Diesfalls ist der Verkäufer
berechtigt, entweder die Lieferfrist anzupassen oder selbst vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass hieraus dem Kunden Ansprüche jeglicher Art erwachsen.
Verbindliche Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit dem Datum
der Auftragsbestätigung zu laufen, frühestens jedoch nach Eingang aller
für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der vereinbarten
(An-)Zahlung, der rechtzeitigen Materialbeistellungen und nach Erfüllung
sonstiger kundenseitig zu erbringenden Bedingungen.

 


EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
samt Nebenkosten (Abgaben, Zinsen, Transport-, Betreibungskosten, etc.)
im Eigentum (Vorbehaltsware) des Verkäufers. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung
oder −verarbeitung nur im ordentlichen Geschäftsgang und bei
Vormerkung der Eigentumsverhältnisse in seinen Büchern berechtigt, wobei
für den Verkäufer ein Miteigentumsanteil an den neuen Sachen (Anteilsware)
entsteht, welcher sich nach dem Verhältnis des Kaufpreises der Vorbehaltsund
Anteilsware bestimmt. Zur Sicherung des Eigentumsvorbehalts tritt der
Kunde schon jetzt seine Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung von
Vorbehalts- oder Anteilsware an den Verkäufer ab und nimmt der Verkäufer
hiermit die Abtretung an.


Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
auch bevorstehende, sind unverzüglich anzuzeigen. Zur Sicherung
des Saldos aus einem Kontokorrentverhältnis mit dem Kunden behält sich der
Verkäufer bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel das Eigentum
an den Warenlieferungen vor.


GEWÄHRLEISTUNG / SCHADENERSATZ
Gelieferte Waren sind unverzüglich nach Erhalt und vor der Be- oder Verarbeitung
oder Weitergabe an Dritte durch den Kunden auf vertragsgemäße
Beschaffenheit zu untersuchen und genau spezifiziert und ausschließlich
schriftlich (Brief, Fax) bei sonstigem Verfall der Gewährleistungsansprüche
beim Verkäufer zu rügen. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und
zu behandeln. Rücksendungen sind nur mit schriftlichem Einverständnis des
Verkäufers zulässig. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Ware
noch im selben Zustand wie bei der Auslieferung befindet. Der Kunde trägt
Gefahr und Kosten für die Rücksendung. Bei berechtigter Mängelrüge leistet
der Verkäufer nach seiner Wahl Verbesserung, Ersatz oder Preisminderung
der bemängelten Ware.


Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übernahme der Ware durch
den Kunden. § 933b ABGB findet keine Anwendung. Bei sonstigem Ausschluss
der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde den Nachweis zu erbringen,
dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. Es gilt keine
Vermutung der Mangelhaftigkeit.


Der Kunde kann Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit geltend machen. Bei leichter Fahrlässigkeit
haftet der Verkäufer ausschließlich für Personenschäden. Eine den Verkäufer
treffende Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn ist in jedem
Falle abbedungen. Der Höhe nach ist ein allenfalls zu ersetzender Schaden
auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung verjährt
nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger durch den
Kunden. Soweit die Schadensersatzhaftung dem Verkäufer gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine allfällige
persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter, Leute und
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.


Soweit der Verkäufer durch Links auf seiner Homepage den Zugang zu
anderen Websites ermöglicht, haftet er nicht für den Inhalt dieser Websites.


DATENSCHUTZ / ÄNDERUNG VON DATEN
Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Kundendaten,
insbesondere personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum,
Post- und E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer, die dem Verkäufer
im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt werden, vom Verkäufer unter
Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) und des
Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003) für die Vertragsabwicklung automationsunterstützt
gespeichert, im Rahmen der Geschäftsverbindung verarbeitet
und archiviert werden können. Dies gilt auch für die Zusendung von
Newsletter, E-Mail Anfragen und deren Korrespondenz. Diese Zustimmung
kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden.


Im Falle der Änderung seiner Kontaktdaten / Anschrift udgl., sichert der
Kunde zu, Fa. Schuller Eh’klar GmbH unmittelbar schriftlich zu verständigen.
Diese Daten werden keinem Dritten zugänglich gemacht, mit Ausnahme von
Behörden aufgrund spezieller Verpflichtungen (Unternehmen zum Inkasso
oder zur Bonitätsprüfung) und dienen ausschließlich der internen Abwicklung
der jeweiligen Kundenbestellung.


ERFÜLLUNGSORT / RECHTSANWENDUNG / GERICHTSSTAND
Erfüllungsort der Lieferungen und Leistungen des Verkäufers sowie die Zahlungspflicht
des Kunden ist für Österreich die Niederlassung der Fa. Schuller
Eh´klar GmbH in St. Florian bzw. für Deutschland der jeweilige Absendeort.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit
dem Vertrag bestehenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht
für Linz vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch. Der Verkäufer ist jedoch
nach seiner Wahl berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu klagen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen
des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.


SONSTIGES
Bei einem allfälligen Widerspruch der vertraglichen Bestimmungen gilt
die nachstehende Anwendungsreihenfolge: Einzelvertrag samt allfälliger
Ergänzungen, Rahmenvertrag, AGB.

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